Informationen zum Erwerb einer Immobilie in Florida

Der Kauf einer Immobilie ist problemlos in Florida


Es gibt keine Beschränkungen beim Immobilienkauf

"The Sky is wide Open," denn es gibt  keine Beschränkungen beim Immobilienkauf in Florida. Sie können Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Zwei-/Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser und Gewerbeimmobilien erwerben. Manche "Wohnungsbaugenossenschaften" mögen gewisse Einschränkungen haben, aber generell sind eher die Banken der limitierende Faktor (wenn Sie in den USA finanzieren wollen).

Green Card oder US Pass sind nicht nötig

Sie müssen auch weder US Staatsbürger sein, noch müssen Sie ein Visum beantragen oder eine Green Card besitzen wenn Sie eine Immobilie erwerben wollen. Wollen Sie jedoch ganz oder auf längere Zeit in den USA bleiben, dann müssen Sie andere Wege beschreiten. 

Planen Sie Ihre Immobilie gewerblich zu vermieten, müssen Sie eine ITIN (Individual Taxpayer Identification Number) beim IRS (Internal Revenue Service) beantragen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Sozialversicherungsnummer, sondern um eine spezielle Steuernummer, die nur Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung zugeteilt wird. 

Sonst leider keine Benefits

Länger in den USA bleiben dürfen Sie als Immobilienbesitzer damit leider trotzdem nicht! Der Status ihres Aufenthaltsrechts ändert sich dadurch nicht. 

Sie dürfen jetzt aber in den USA Steuern zahlen. Und wer möchte das denn nicht? Bei einer gewerbsmäßigen Nutzung fallen Federal und County Steuern an. Federal Taxes sind die Steuern auf das Einkommen, County Taxes sind die Steuern auf die Immobilie (Grundsteuer) und die sog. Bed-Tax, die bei kurzfristiger Vermietung anfällt. 

Finanzierung für Zweitwohnungen

Die Banken waren in den letzten Jahren sehr restriktiv bei der Hypothekenvergabe an Ausländer. In letzter Zeit haben viele Banken ihren Standpunkt jedoch neu überdacht. Es gibt wieder Hypotheken für ausländische Käufer (Ferien- und Inwestmentimmobilien).    

 Ausländische Immobilienbesitzer werden höher besteuert

Dieses Gerücht hält sich hartnäckig - ist aber auch nur ein Gerücht. Jeder Ausländer wird steuerlich genauso behandelt wie ein US Amerikaner, der seine Immobilie in Florida nicht als Erstwohnsitz angemeldet hat. Ein New Yorker, der im Norden seinen Erstwohnsitz hat, kann in Florida nicht auch noch einen anmelden. Das wäre Steuerbetrug und würde grundsätzlich bestraft. Okay, was ist also der Deal mit dem Erst-und Zweitwohnsitz? Der kleine aber feine Unterschied ist die "Homestead," die jeder Erstwohnungsinhaber in Florida beantragen kann - und sollte. 

Was bedeutet "Homestead?"

Es werden $50,000 vom "assed value" abgezogen und nicht versteuert. Außerdem gibt es für Homestead Immobilien eine Höchstgrenze bei der Erhöhung. Die liegt bei 3%. In inflationären Zeiten ist eine jährliche Steuererhöhung fast so sicher, wie das "Amen" in der Kirche. Die kann dann 2, 3 oder vielle

Wie kann man sich den Unterschied vorstellen? 

Hier ein Beispiel (etwas vereinfacht): eine $500k Zweitwohnsitz-Immobilie ist mit  $400k steuerlich Festgesetzt, wird also mit einem Steuersatz von 1.4 auf den Assessed Value versteuert ( die meisten Counties liegen zwischen 1,3 und 1,6%). $5,600 beträgt die Steuer bei 1.4%. Der Nachbar hat eine identische Immobilie als Erstwohnsitz gemeldet. Im nächsten Jahr wird die Steuer um 6% angehoben. Schon zahlt der Zweitwohnungsinhaber $5,936.00, der Nachbar aber nur $5,768.00.  Nach 10 oder gar 20 Jahren ergibt sich ein erkennbarer Unterschied. Auch "Peanuts" addieren sich auf. 

Kann ein Ausänder Homestead beantragen?

Das kann er leider nicht, denn ohne Green Card kann er keinen Erstwohnsitz in Florida haben, Der Erstwohnsitz ist nach wie vor in seinem Heimatland. 

Mehr allgemeine Information finden Sie auf den Area Pages.


Zurück zur Homepage